Inkassoverfahren – Ablauf.

  1. Mahnung

Zunächst fordern wir die Schuldner anwaltlich unter dem Briefkopf der LEGAL SKILLS Rechtsanwälte zur Zahlung auf. Handels-, Gewerbe-, Insolvenz- und Schuldnerregisteranfragen sowie allgemeine Auskünfte, die wir über die jeweilige Gegenseite eingeholt haben, werten wir aus. Kommt die Schuldnerseite der Aufforderung nach, wickeln wir das Mandat unter Kostengeltendmachung bei der Schuldnerseite ab.

  1. Telefonische Kontaktaufnahme

Unsere Mitarbeiter nehmen im Wege unseres Telefoninkassos mit der Schuldnerseite Kontakt auf. Signalisiert der Schuldner in einer Reaktion ein grundsätzliches Einlenken, regulieren wir die Rückführung der Ansprüche gegebenenfalls ratenweise im Wege einer Teilzahlungsvereinbarung. Sofern die Schuldnerseite die Raten fristgerecht erbringt, erstellen wir die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Forderungseinzug notwendigen Zwischenabrechnungen und wickeln die ratenweise Rückführung der Forderung buchungstechnisch ab.

Optional fordern wir die Schuldnerseite ultimativ auf, die Forderung unserer Mandantschaft außergerichtlich unverzüglich zu erfüllen.

  1. Mahnverfahren/Klageverfahren

Zahlt der Anspruchsgegner auf die außergerichtliche anwaltliche Aufforderung nicht, beantragen wir zum Forderungsinkasso über unseren Onlinezugang beim Mahngericht den gerichtlichen Mahnbescheid. Erfolgt auch jetzt keine Rückführung der Forderung, beantragen wir online im automatisierten Mahnverfahren den Vollstreckungsbescheid als Grundlage für den Forderungseinzug im Wege der Zwangsvollstreckung. Für den Fall des Widerspruches wird das gerichtliche Verfahren durch uns nach Ansprache mit Ihnen durchgeführt

  1. Vollstreckung

Kann die Forderung nicht im Wege der Inkassobearbeitung realisiert werden, leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerseite ein. Je nach Sachlage leiten wir die unverzügliche Kontenvollstreckung ein, beauftragen wir den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung. Wir überwachen die Durchführung des Vollstreckungstermins und werten das Vollstreckungsprotokoll aus.

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